In der Telekommunikationsbranche bezieht sich Clearing auf die gegenseitige Klärung
technischer Störungen sowie Klärung von Leistungsbeziehungen zwischen Partnern.
Darunter fallen zum Beispiel Bereitstellungen, Anbieterwechsel,
Kündigungen, oder Entstörungen.
Beim Anbieterwechsel können beispielsweise die Kündigungsfrist überschritten worden sein, Kundendaten beim bisherigen und neuen Anbieter nicht übereinstimmen oder der Wechsel nicht rechtzeitig eingeleitet worden sein. Der Vorabstimmungsprozess ist ein Teil des Anbieterwechsels. Bei der Beauftragung des technischen Wechsels über die Vorleistungsbestellschnittstellen S/PRI oder WITA ist er dieser vorgelagert.
Hierbei handelt es sich um die Anschaltung sowie Aktivierung des Festnetzanschlusses, einschließlich Verfügbarkeitsprüfung, Auftragserteilung, Auftragsverarbeitung, Vertragsdatenprüfung und gegebenenfalls Koordination des Technikereinsatzes. Die Bereitstellung eines Festnetz-Anschlusses sollte innerhalb 6 bis 14 Werktagen erfolgen.
Bei einem Anbieterwechsel muss sichergestellt werden, dass die vertraglichen sowie technischen Voraussetzungen für einen Wechsel vorliegen, bevor die alte Leistung abgeklemmt wird. Dazu zählen wie beispielsweise die Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung (TAE) oder eines DSL-Ports sowie die Rufnummernportierung.
Die Bearbeitung und Dokumentation der Störungsmeldung sowie Beseitigung der technischen Störung einschließlich Fehlerdiagnose und Technikereinsatz. Einige der häufigsten Störungsfälle in der Telekommunikation sind: Netzausfälle, Verbindungsstörungen, Internet-Ausfälle, Fehlfunktionen von Endgeräten oder Dienstausfälle.
Die Spezifikation legt fest, wie Portierungsdaten für Ortsnetz- und Nationale Teilnehmerrufnummern ausgetauscht werden. Sie umfasst Verhaltensregeln, die Anwendung des Verfahrens und die technische Ausgestaltung der Schnittstelle und der Daten. Die ursprünglichen Zuteilungsnehmer bzw. die Unternehmen, zu denen Rufnummern portiert wurden, übernehmen gemäß dieser Spezifikation Netzbetreiber-Aufgaben.
Verbraucher haben einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren gegenüber dem Anbieter, mit dem sie einen Festnetzanschlussvertrag abgeschlossen haben, wenn z.B. die Kontaktdaten nach mehrmaligem Auffordern nicht richtig übermittelt oder korrigiert wurden, die bestehende Rufnummer nicht portiert oder die Leitung über mehrere Tage unterbrochen wurde.
Das manuelle Clearing erforderte bisher einen enormen Personal- und Zeitaufwand. Bei rund 40.000 Clearing-Vorfällen je Monat und mehr als 500 Teilnehmern im Gesamtmarkt wird der Bedarf an Digitalisierung und Automatisierung leicht deutlich.
Der Clearing Standard bietet neben der GUI ebenso APIs nach dem TMF-Standard: Er vereinheitlicht, vereinfacht und automatisiert somit die gesamten Clearing-Prozesse.
Automatisiertes Clearing über Clearing Plattformen soll zukünftig die E-Mail-Kommunikation zwischen Telekommunikationsanbietern ersetzen und eine einheitliche Bearbeitung der Clearings ermöglichen. Durch standardisierte Clearingszenarien werden Herausforderungen und Prozessfehler besser identifiziert, strukturierter bereinigt und auch reduziert.
Clearing Plattformen digitalisieren alle Clearingprozesse, die im Arbeitshandbuch des Arbeitskreises Schnittstellen und Prozesse (AK S&P) beschrieben sind. So sind Funktionen von der Erfassung der Tickets über die Bearbeitung bis hin zur Abwicklung der Clearingprozesse verfügbar. Außerdem können alle Clearingfälle erfasst und überwacht werden, inklusive Priorisierung und Abbildung der Dringlichkeitsstufen.
Es ist wichtig zu beachten, dass alle Clearingszenarien den aktuellen Datenschutzrichtlinien, insbesondere BDSG und DSGVO sowie §100 Abs. (1) TKG unterliegen. In Zusammenhang mit einem Anbieterwechsel gelten zusätzlich die Vorgaben des §59 TKG.